FAQ

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Finden Sie die Antworten, die Sie benötigen

Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.

Henry Ford (1863-1947), amerik. Großindustrieller

Ablauf Gutachtenerstellung

5 Schritte zu Ihrem Gutachten

Schritt 1: Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail oder WhatsApp)

Schritt 2: Terminvereinbarung (Vor Ort, in der Werkstatt oder wenn möglich am Unfallort)

Schritt 3: Fahrzeugbegutachtung (Prüfung und Fotodokumentation)

Schritt 4: Digitale Erstellung (In der Regel innerhalb von 48 Stunden)

Schritt 5: Direkte Abwicklung über einen für Sie kostenlosen Fachanwalt.

Wofür wird ein Schadengutachten benötigt ?

Um eine korrekte Ermittlung des Schadenausmaßes, sowie der Schadenhöhe zu bestimmen. Klärung auf wirtschaftlichkeit einer Instandsetzung sowie der Verkehrssicherheit beschädigter Fahrzeuge.

Muss ich einen Anwalt einschalten ?

Die Pflicht einen Anwalt als Rechtsbeistand hinzuzuziehen ist nicht gegeben. Als Geschädigter steht es Ihnen jedoch frei, kostenlosen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Dieser setzt sich vollumfänglich für eine 100% Übernahme, der im Gutachten ermittelten Instandsetzungskoten ein. Auch wenn keine Pflicht besteht, spreche ich eine absolute Empfehlung aus, da die Gegnerischen Versicherungen häufig Kürzungen vornehmen. Eine Vermittlung hier ist meinerseits gegeben.

Dauer der Gutachtenerstellung

In der Regel dauert der Prozess 48 Stunden von Terminabsprache bis zur Erstellung & Übermittlung.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten ist ein entscheidendes Dokument im Bereich der Kfz-Sachverständigen, insbesondere bei Schäden, die die Bagatellschadensgrenze von 750 € brutto bis 1000 € brutto nicht überschreiten. Bei solchen Fällen wird häufig keine umfassende Beurteilung benötigt, da ein Kurzgutachten schnell und präzise die relevanten Informationen liefert und somit eine zügige Schadensregulierung ermöglicht.

Durch die Erstellung eines Kurzgutachtens können sowohl die Versicherung als auch der Geschädigte schnell Klarheit über den Schaden und dessen Wert erhalten, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Dieses vereinfachte Verfahren ist besonders vorteilhaft für kleinere Schäden, da es Zeit und Kosten spart und eine effiziente Lösung ermöglicht.

Wer bezahlt das Gutachten ?

In der Regel ist das Gutachten für Sie als geschädigte Person kostenlos. Die Versicherung des Unfallverursachers kommt für die Kosten auf.

Wofür benötige ich ein Wertgutachten ?

Ein Wertgutachten kann beispielsweise als Wertermittlung für den Fahrzeugverkauf dienen. Dies sorgt für Transparenz und steigert den Marktwert ihres Fahrzeuges. Weiterhin kann es zur Wertermittlung für die Versicherung dienen oder einfach für einen persönlich, um den Fahrzeugwert zu ermitteln.

Wichtige Punkte

Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen & Anwalt = In der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.

Wann steht mir ein Sachverständiger zu = Sobald man Geschädigter im Rahmen eines KFZ-Schaden ist.

Muss man einen Anwalt einschalten ? Nein, wird jedoch klar empfohlen.

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